• Feuerwehrpläne von Brandschutz Heinrich
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Feuerwehrpläne

Der Feuerwehrplan ist gemäß Begriffsbestim­mung nach DIN 14 095 „Feuerwehrpläne für Bauliche Anlagen“ ein vorbereiteter Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten oder Objekten.
Laut DIN 14 095 ist der Betreiber der Anlage verpflichtet, die Feuerwehrpläne mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person überprüfen zu lassen.

Der Feuerwehrplan soll den Hilfskräften die für den Einsatz notwendigen Informationen (z.B. Räumlichkeiten und Gefahren) liefern.
Die im Baugenehmigungsverfahren geforderten Feuerwehrpläne sind vom Errichter oder Betreiber der baulichen Anlage in Einvernehmen mit den Brandschutzdienststellen zu erstellen und den örtlichen Feuerwehren zur Verfügung zu stellen.

Feuerwehrplan veraltet?

Feuerwehrpläne müssen alle zwei Jahre überprüft werden!

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