Feuerbeschau
Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten.
Die Feuerbeschau obliegt den Gemeinden, sie können jedoch die Durchführung der Feuerbeschau auf externe Betriebe und sonstige Einrichtungen übertragen.
Die Feuerbeschau erstreckt sich auf Gebäude, insbesondere Sonderbauten und sonstige Anlagen und Gegenstände, bei denen Brände erhebliche Gefahren für Personen oder außergewöhnliche Sach- oder Umweltschäden zur Folge haben können oder bei denen konkrete Anhaltspunkte auf erhebliche Gefahren hinweisen.
Da jedoch in den Kommunen, Firmen und bei Veranstaltern oftmals die personellen Kapazitäten für solche zusätzlichen Aufgaben nicht bereitgestellt werden können, können wir bei der regelmäßigen Feuerbeschau behilflich sein.
Unsere Leistungen
- Erstellung einer Objektdatenbank mit Festlegung der Prioritäten für die Feuerbeschau
- Durchführung der Feuerbeschau
- Erstellung eines Begehungsberichtes mit Protokollierung der Mängel und Fristsetzung
- Nachbegehung mit Protokollierung