• Brandschtzordnung

Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung regelt das Verhalten für anwesende Personen innerhalb eines Gebäudes oder auf einem Gelände und besteht aus den Teilen A, B und C, die jeweils andere Zielgruppen ansprechen.

Brandschutzordnung A

Brandschutzordnung A richtet sich an alle Personen in der baulichen Anlage (Beschäftigte, Besucher). Der Umfang dieses Teiles entspricht einer DIN-A4-Seite.

Brandschutzordnung B

Brandschutzordnung B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter in dem entsprechenden Gebäude oder Betrieb und enthält u.a. Angaben zur Verhinderung von Brand- oder Rauchausbreitungen sowie zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen.

Brandschutzordnung C

Brandschutzordnung C richtet sich an Personen, die neben ihren allgemeinen Aufgaben und Pflichten mit besonderen Aufgaben im Brandschutz vertraut sind (z. B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer).

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