Brandschutzhelfer
Nach den rechtlichen Vorgaben von Arbeitsschutzgesetz §10
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände
DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182)
Wie viele Brandschutzhelfer muss es im Betrieb geben?
Ganz einfach lässt sich das nicht sagen. Grundsätzlich geht die ASR 2.2 davon aus, dass eine ausreichende Anzahl zur Verfügung steht. In Produktionsstätten sind das ca. 7% der Beschäftigten, in den Verwaltungsbereichen eher 5%. Tatsächlich müssen aber auch Besucher hinzugerechnet werden. Zudem spielen Schichtbetrieb und die tatsächliche Brandgefährdung eine Rolle.
Worauf kommt es bei Schulungen im Brandschutz an?
- Sicherer Umgang mit Ihren Feuerlöscheinrichtungen in Stresssituationen
- Räumung des Gebäudes und in Sicherheit bringen von Personen
- Bedienung der sonstigen brandschutztechnischen Einrichtung wie RWA etc.
- Koordinierung eines Sammelplatzes
- Übergabemechanismen an den Einsatzleiter der Feuerwehr
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