Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung regelt das Verhalten für anwesende Personen innerhalb eines Gebäudes oder auf einem Gelände und besteht aus den Teilen A, B und C, die jeweils andere Zielgruppen ansprechen.
Brandschutzordnung A
Brandschutzordnung A richtet sich an alle Personen in der baulichen Anlage (Beschäftigte, Besucher). Der Umfang dieses Teiles entspricht einer DIN-A4-Seite.
Brandschutzordnung B
Brandschutzordnung B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter in dem entsprechenden Gebäude oder Betrieb und enthält u.a. Angaben zur Verhinderung von Brand- oder Rauchausbreitungen sowie zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen.
Brandschutzordnung C
Brandschutzordnung C richtet sich an Personen, die neben ihren allgemeinen Aufgaben und Pflichten mit besonderen Aufgaben im Brandschutz vertraut sind (z. B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer).
Brandschtzordnung benötigt?
Wir erstellen Ihre Brandschtzordnung Teil A, B und C.